Einfuhr und Transport von Haustieren in das Territorium der EU-Mitgliedsstaaten werden durch das Formular der EU-Veterinärbescheinigung geregelt. http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/pet-regulation_20141229_en.htm
Kurz zusammengefasst:
Die Form der EU-Veterinärbescheinigung wurde geändert, es wurde die Forderung hinzugefügt, den Charakter des Transports (Handelszweck oder anderer Zweck) bei denjenigen zu bestätigen, die mehr als 5 Hunde befördern. Die Bedingungen bezüglich der Tollwutimpfung wurden um den Abschnitt zu Welpen unter 12 Wochen ergänzt. Die neue Verordnung legt fest, dass die Impfung von Tieren unter 12 Wochen nicht erlaubt ist. Das grundlegende Dokument, welches zum gegebenen Zeitpunkt das Verbringen von Hunden (sowie Katzen) im Territorium der Europäischen Union regelt, ist die Verordnung Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013.
1. Durchführung von Transportformalitäten: Für Tiere, die aus Russland kommen, ist das bei ihrer Verbringung in das Territorium der EU-Mitgliedsstaaten begleitende Dokument die Veterinärbescheinigung, wie auch in der Vergangenheit. Aber die Form hat sich geringfügig geändert. Es wird die griechische Fassung des Dokuments beigefügt.
2. Tollwutimpfung: Für erwachsene Tiere (älter als 15 Wochen), die gegen Tollwut geimpft wurden und 21 Tage in Quarantäne gehalten wurden, bleibt die Reihenfolge diese: Die Impfung muss nach Implantation des Mikrochips erfolgen. Ab dem Moment der Grundimpfung gegen Tollwut, die gemäß den im Anhang ΙΙΙ der Verordnung (ΕU) Nr. 576/2013 angegebenen Anforderungen durchgeführt wurde (die Anforderungen beschränken die Liste der anzuwendenden Impfungen), und nachdem mindestens 21 Tage vergangen sind, müssen alle Folgeimpfungen vor Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung durchgeführt werden. Wenn die Tiere ein Land durchqueren müssen, das strengere Vorschriften gegen Tollwut hat, ist zusätzlich ein Bluttest auf Tollwutantikörper erforderlich. In der neuen Verordnung gibt es eine Ausnahme, wo das Durchqueren eines Landes, das strengere Vorschriften gegen Tollwut hat, ohne Untersuchung auf Tollwutantikörper erlaubt ist, wenn das Tier nicht das Flugzeug oder die Grenzen des internationalen Flughafens verlässt.
Für Tiere, die noch nicht 12 Wochen alt sind und nicht gegen Tollwut geimpft wurden, sowie für Tiere von 12 bis 16 Wochen, die gegen Tollwut geimpft wurden, aber noch nicht 21 Tage ab der Grundimpfung vergangen sind, wird laut der neuen Verordnung 576/2013 den EU-Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt, selbst zu entscheiden. Das griechische Veterinäramt verbietet die Einfuhr solcher Tiere.
Die EU-Veterinärbescheinigung muss in mindestens einer der Amtssprachen der importierenden EU-Mitgliedsstaaten und in Englisch abgefasst sein.