AUFZUGEBENDE GEPÄCKTEILE
- Kostenloser Transport von Gepäck bis 20 kg.
- Es gibt keine Einschränkungen bei den Abmessungen des Gepäcks.
- Für Kleinkinder beträgt das zulässige Gewicht des Gepäcks 0 kg.
Im Gepäck, das bei der Ticketkontrolle (Check-in) abgegeben wird, können Sie Ihre persönlichen Urlaubsutensilien befördern, die Sie für Ihre Reise benötigen.
Jedoch dürfen keine zerbrechlichen Gegenstände, Reisedokumente oder Geschäftsunterlagen, Medikamente, Schmuck und Wertsachen, Computer und andere Geräte, Geld, Verträge und Wertpapiere auf diese Weise transportiert werden.
Diese Gegenstände müssen von Ihnen selbst im Handgepäck transportiert werden, denn im Fall eines Verlusts übernimmt die Fluggesellschaft keine Haftung.
Sollten Sie dennoch „auf eigene Gefahr" zerbrechliche Gegenstände oder andere, nicht als Gepäck vorgesehene Dinge befördern, müssen Sie dies zuvor am Check-in Schalter melden und das entsprechende Schriftstück (Limited Release Form) unterzeichnen. Hiermit übernehmen Sie die Verantwortung und die Haftung für die Beförderung.
Falls die erwähnten Gegenstände ohne Ihre vorherige Anmeldung beim Sicherheitscheck Ihres Gepäcks entdeckt werden, können sie vom Flughafen einbehalten werden. Die Fluggesellschaft trägt für die Aushändigung keine Verantwortung, weder besteht ein Recht auf Entschädigung im Verlustfall.
Beim Transport von Lebensmitteln müssen die Einschränkungen beim Lebensmittelimport berücksichtigt werden. Um eventuelles Auslaufen der Flüssigkeiten zu vermeiden, sollten Ihre Lebensmittel entsprechend verpackt werden.